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GESCHICHTE

Die gegenwärtigen Grenzen der Oberförsterei Wymiarki bestehen seit dem 1. Januar 1993.

Die gegenwärtigen Grenzen der Oberförsterei Wymiarki bestehen seit dem 1. Januar 1993, als das Planungsgebiet Iłowa Żagańska kraft der Verordnung vom Ministerium für Umweltschutz, natürliche Ressourcen und Forstwirtschaft (Ministerstwo Ochrony Środowiska, Zasobów Naturalnych i Leśnictwa, MOŚZNiL) an die neu gegründete Oberförsterei Żagań angeschlossen wurde. Sie setzt sich aus drei Planungsgebieten zusammen: Gozdnica, Przewóz, Wymiarki. Die Gesamtfläche der Oberförsterei beträgt 23 946 ha, einschließlich der Forstfläche von 22 985 ha.  Nach dem Krieg wurden auf dem Gebiet der gegenwärtigen Oberförsterei Wymiarki die Oberförstereien: Wymiarki und Iłowa Żagańska gegründet. Im Jahre 1948 entstand die Oberförsterei Przewóz. Gozdnica wurde als eine separate Oberförsterei im Jahre 1954 gegründet. Am 1. Januar 1971 wurde aus den Oberförstereien: Gozdnica, Iłowa Żagańska i Wymiarki die Oberförsterei Wymiarki gegründet, zu der im Jahre 1972 auch Przewóz hinzugefügt wurde.

Eine definitive Forsteinrichtung wurde gemäß dem Stand vom 1. Oktober 1965 für die Oberförstereien Wymiarki, Iłowa Żagańska, Przewóz und für die Oberförsterei Gozdnica gemäß dem Stand vom 1. Oktober 1964 durchgeführt. Vorher wurde die Forstwirtschaft anhand der sog. provisorischen Ältersklassentabellen und in den 50er Jahren des 20. Jahrhunderts mithilfe der provisorischen Forsteinrichtungspläne geführt. Gegenwärtig befindet sich die Oberförsterei Wymiarki in der Phase der vierten Forsteinrichtungspläneüberprüfung.


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WALDPLAN

WALDPLAN

Die Forstwirtschaft in den Staatsforsten wird anhand der Forsteinrichtungspläne geführt, die für Oberförstereien für 10 Jahre erstellt werden. Die Pläne werden für die Staatsforste durch Facheinrichtungen erstellt, u.a. durch Das Büro für Forsteinrichtung und Forstgeodäsie (Biuro Urządzania Lasu i Geodezji Leśnej - BULiGL). Die Forsteinrichtungspläne, nach der Besprechung mit Teilnahme der Gesellschaft, werden durch die Entscheidung des Umweltministers beschlossen.

Die Erstellung eines Planes wird immer durch eine genaue Bestandsaufnahme und eine Waldstandbewertung eingeleitet. Die Förster bestimmen solche Waldeigenschaften wie Struktur, Aufbau, Alter, Baumarten, Gesundheitszustand, Boden- und Biotopverhältnisse usw. In den vorgesehenen Tätigkeiten werden Forstwirtschaftsziele und die von Wälder erfüllten Funktionen in der einrichtenden Oberförsterei berücksichtigt.