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WALDPLAN

Die Forstwirtschaft in den Staatsforsten wird anhand der Forsteinrichtungspläne geführt, die für Oberförstereien für 10 Jahre erstellt werden. Die Pläne werden für die Staatsforste durch Facheinrichtungen erstellt, u.a. durch Das Büro für Forsteinrichtung und Forstgeodäsie (Biuro Urządzania Lasu i Geodezji Leśnej - BULiGL). Die Forsteinrichtungspläne, nach der Besprechung mit Teilnahme der Gesellschaft, werden durch die Entscheidung des Umweltministers beschlossen.

Die Erstellung eines Planes wird immer durch eine genaue Bestandsaufnahme und eine Waldstandbewertung eingeleitet. Die Förster bestimmen solche Waldeigenschaften wie Struktur, Aufbau, Alter, Baumarten, Gesundheitszustand, Boden- und Biotopverhältnisse usw. In den vorgesehenen Tätigkeiten werden Forstwirtschaftsziele und die von Wälder erfüllten Funktionen in der einrichtenden Oberförsterei berücksichtigt.


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Klauzula informacyjna RODO

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