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Zusammenarbeit
Die Oberförsterei Wymiarki arbeitet mit dem Landratsamt Bautzen, Kreisforstamt, in Sachsen (Deutschland) zusammen. Der Sitz des Projektpartners, des Landratsamtes Bautzen, Kreisforstamt, befindet sich in Kamenz (http://www.landkreis-bautzen.de). Hier finden Sie mehr Informationen über den Partner.
Informationen zu Wald, Forstwirtschaft und Forstverwaltung in den ostsächsischen Landkreisen Bautzen und Görlitz.
Struktur des Waldes und des Waldeigentums
Waldfläche
Der Freistaat Sachsen hat eine Fläche von 18.450 km². Davon sind 5.250 km² Wald (28,4%). Die Waldfläche ist im Land ungleichmäßig verteilt. Besonders waldreich sind das Erzgebirge und das an die Republik Polen angrenzende Ostsachsen. Der Anteil der Waldfläche liegt im Landkreis Bautzen (36,8%) und im Landkreis Görlitz (37,4%) deutlich über dem Landesdurchschnitt.
Die Waldfläche verändert sich durch Flächenabgänge (v.a. Rohstoffabbau, Gewerbe, Verkehrswege) und Zugänge (Ersatz- und Neuaufforstungen, Sukzession) laufend. Aktuell nimmt sie jedes Jahr um ca.250 ha zu. In Ostsachsen sind von besonderer Bedeutung für die Entwicklung der Waldfläche der aktive Braunkohlebergbau sowie die Sanierung der großflächigen Braunkohletagebaue früherer Jahrzehnte.
Waldzustand
Die zweite Bundeswaldinventur (BWI) ergab 2002 für Sachsen einen durchschnittlichen Vorrat von 262 m³/ha sowie folgenden Anteil der Baumarten an der Waldfläche:
- Fichte 35%, Kiefer 30%, andere Nadelbäume 6% (Nadelbäume 71%)
- Eiche 7%, Buche 3%, Birke 8%, andere Laubbäume 11 % (Laubbäume 29%).
In Ostsachsen steht in der Reihenfolge der wichtigen Nadelbäume die Kiefer vor der Fichte.
Der jährliche Zuwachs liegt im Mittel bei 9,4 m³/Jahr und Hektar, die Nutzungshöhe beträgt rd. 4,5 m³/Jahr und Hektar. Somit wachsen derzeit die Vorräte der sächsischen Wälder weiter deutlich.
Ende 2014 werden mit den Ergebnissen der dritten Bundeswaldinventur (BWI) aktuelle Zahlen vorliegen.
Eigentümer und Eigentumsstrukturen
Im Freistaat Sachsen steht die Waldfläche von 524.627 ha im Eigentum folgender Eigentümer:
- Staatswald des Bundes 31.459 ha (6,0%)
- Staatswald des Freistaats Sachsen 203.362 ha (38,8%)
- Körperschaftswald (Städte, Gemeinden, Landkreise etc.) 40.916 ha (7,8%)
- Wald der Kirchen 10.376 ha (2,0%)
- Wald privater Eigentümer 238.514 ha (45,4%)
Rund 85.000 private Haushalte besitzen Wald. Die allermeisten sind Eigentümer kleiner Waldflächen unter 2 ha Größe.
In den ostsächsischen Landkreisen Bautzen und Görlitz dominiert, anders als im übrigen Freistaat, der private Waldbesitz. Rund 62% der Waldfläche sind hier privat, die anderen Eigentumsarten treten deutlich zurück (Staatswald des Bundes 11%, Staatswald des Freistaats Sachsen 15%, Wald der Kirchen 4%).
Der Anteil des Kommunalwaldes beträgt 8%. Die Oberlausitz zeichnet sich allerdings durch viele kommunale Wälder aus, die z.T. eine beachtliche Größe haben (z.B. die Stadtwälder von Zittau, Löbau, Bautzen, Kamenz, Bischofswerda und die Gemeindewälder Großschönau, Schönau-Berzdorf, Cunewalde oder Burkau).
Abb. 1: Waldfläche und Waldeigentum in Sachsen 2013
(Quelle: Staatsbetrieb Sachsenforst)
Waldbewirtschaftung
Im Jahr 1713 verwendete der sächsische Oberberghauptmann Hans Carl von Carlowitz in seinem Buch „Silvicultura oeconomica" zum ersten Mal den Begriff „nachhaltig". Seitdem ist die Waldbewirtschaftung in Sachsen der Nachhaltigkeit verpflichtet. Sie wird heute auf alle Waldfunktionen bezogen – die produktiven, die ökologischen und die sozialen Leistungen des Waldes sollen dauerhaft, stetig und auf hohem Niveau bereitgestellt werden.
Die Waldbewirtschaftung ist Aufgabe des jeweiligen Waldbesitzers. Der Staats- und Körperschaftswald werden regelmäßig durch Fachleute mit forstlicher Ausbildung betreut. Im Privatwald trifft dies nur für einige größere Betriebe zu. Die Eigentümer kleiner Waldflächen organisieren die Waldbewirtschaftung selbst, schließen sich in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen (Forstbetriebsgemeinschaften) zusammen oder werden durch die staatliche Forstverwaltung beraten.
Als Informationsquellen für die Bewirtschaftung stellt der Freistaat dem Waldbesitzer die Standortskarte, die Waldbiotopkarte und die Waldfunktionenkarte zur Verfügung. Nur größere, insbesondere die staatlichen und körperschaftlichen Forstbetriebe erstellen eine periodische Betriebsplanung (Forsteinrichtung), bestehend aus
Zustandserfassung und 10 jähriger Planung.
Die Baumartenzusammensetzung des sächsischen Waldes verändert sich unter dem Einfluß der Bewirtschaftung hin zu mehr Laubbäumen und Weißtanne (Waldumbau). Leitbild für die Bewirtschaftung sind in allen Waldeigentumsarten Mischbestände mit einem höheren Anteil an Laubbäumen, die vorrangig über Naturverjüngung erreicht werden sollen.
Die Durchführung der Arbeiten im Wald erfolgt inzwischen, außerhalb des Staatswaldes, überwiegend durch forstliche Dienstleistungsunternehmen, die sich seit 1990 in großer Zahl entwickelt haben.
Abb. 2: Holz – ein nachhaltig verfügbarer, naturnah erzeugter umweltfreundlicher Rohstoff aus heimischen Wäldern
In den Landkreisen Bautzen und Görlitz werden jährlich rd. 430.000 m³ Holz geerntet. Davon werden zwei Drittel stofflich genutzt, gehen also in Sägewerke und in die Holzwerkstoffindustrie. Ein Drittel wird als Energieholz verwendet. Nach der Clusterstudie Forst und Holz Oberlausitz aus dem Jahr 2010 sind in Ostsachsen in der Waldbewirtschaftung, Holnutzung und –verwendung rd. 6.000 Menschen beschäftigt. Rd. 2.000 Unternehmen basieren auf dem Rohstoff Holz. 6% des Bruttoinlandsproduktes (BIP) bzw. 0,7 Mrd. € entstehen in diesem Forst- und Holz- Cluster.
Schutzgebiete
Wälder sind besonders wertvolle Bestandteile der zahlreichen Schutzgebiete auf Grundlage des Naturschutzgesetzes in Ostsachsen. Hierzu gehören z.B. das Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft, das Großschutzgebiet Königsbrücker Heide, der Naturpark Zittauer Gebirge, die Naturschutzgroßprojekte Niederspree und Lausitzer Seenland, viele FFH- und Vogelschutzgebiete sowie zahlreiche kleinere Schutzgebiete und Naturdenkmale.
Abb. 3: Auewald bei Laske im Frühjahrskleid
Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
Private und kommunale Waldbesitzer haben sich z.T. in Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) zusammengeschlossen, um
- ihre Produkte besser vermarkten,
- Aufträge für Beschaffungen und Aufträge besser und
- Information und Beratung besser organisieren zu können.
In Ostsachsen gibt es folgende Forstbetriebsgemeinschaften:
- FBG Oberlausitz www.fbg-oberlausitz.de
- FBG Holzvermarktungsgemeinschaft Lausitz e.G. http://www.hvgl.de
- FBG Oberlausitzer Bergland: Hauptstraße 129, 02689 Sohland
- FBG Großdubrau: Niesendorfer Straße 1; 02699 Neschwitz
- FBG Brauna www.lausitz-wald.de
- FBG Niederschlesische Heide: Dunkelhäuser 4; 02929 Rothenburg
- FBG Deutsch Paulsdorf www.fbg-deutsch- paulsdorf.de
Mehr Informationen zur Waldbewirtschaftung und Holznutzung finden Sie hier:
- Sächsischen Forstbericht 2008 /12 www.publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/10648;
- Clusterinitiative Forst & Holz in Sachsen
- www.cluster-forstholzsachsen.de/termineaktuelles/aktuelle-nachrichten.html
- Bundeswaldinventur www.bundeswaldinventur.de
Forstrecht und Forstorganisation in Sachsen
Bundes- und Landeswaldgesetz
Auf Bundesebene gibt es das Bundeswaldgesetz (BWaldG). Das BWaldG enthält insbesondere ( www.gesetze-im- internet.de/bundesrecht/bwaldg/gesamt.pdf)
- Definitionen für die Eigenschaft einer Fläche als Wald (wann ist eine Fläche Wald?),
- Vorschriften für die Walderhaltung:
ð keine Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart (z.B. Straßen, Siedlung, Landwirtschaft) ohne staatliche Genehmigung;
ð Kompensation jeder Waldumwandlung durch geeignete Maßnahmen, insbesondere durch eine Ersatzaufforstung
- Vorgaben für die Bewirtschaftung:
ð nachhaltige und ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung
ð Pflicht zur Wiederaufforstung kahlgeschlagener Flächen,
- Rechte und Regeln zum Betreten des Waldes, das jedermann auf eigenes Risiko gestattet ist,
- Regelungen zur Bildung von forstlichen Zusammenschlüssen (Kooperationen von Waldbesitzern)
- Bestimmungen zur Durchführung der Bundeswaldinventuren, sowie
- Sondervorschriften für die bundeseigenen Waldflächen.
Das Landeswaldgesetz des Freistaates Sachsen (Sächsisches Waldgesetz) ergänzt das Bundeswaldgesetz und enthält konkrete Regelungen insbesondere zu folgenden Themen ( www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=9601430371930)
- Konkretisierung der Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Forstwirtschaft aus dem BWaldG: Verpflichtung der Waldbesitzer zu einer
ð nachhaltigen,
ð pfleglichen,
ð sachkundigen,
ð planmäßigen und
ð umweltgerechten
Bewirtschaftung des Waldes
- nähere Regelungen zum Betreten des Waldes, zu den Beschränkungen des Betretens sowie zu Sperrungen
- Waldschutz gegen biotische und abiotische Schadfaktoren:
ð verantwortlich ist der Eigentümer,
ð subsidiär unterstützt der Staat die Waldbesitzer durch Monitoring und ggf. Organisation von Vorbeuge- und Bekämpfungsmaßnahmen, z.B. durch ein Automatisches Waldbrandfrüherkennungssystem (AWFS)
- Organisation und Aufgaben der Forstbehörden
- Öffentliche Kartierungen und Inventuren des Waldes / Waldfunktionen, Waldbiotope, Standorte etc.
- Organisation der Waldbewirtschaftung und Betriebsführung in den drei Waldeigentumsarten Staatswald, Körperschaftswald und Privatwald
- Unterstützung des Privatwaldes, insbesondere des Kleinprivatwaldes, durch Beratung, Betreuung und Fördermaßnahmen
- Überwachung der Einhaltung der waldgesetzlichen Pflichten der Waldbesitzer (Forstaufsicht) und Waldnutzer (Forstschutz) durch die Forstbehörden
Weiteres Forstrecht
Neben den Waldgesetzen des Bundes und der Länder gibt es weitere Forstgesetze, z.B.
- Forstvermehrungsgutgesetz: regelt die Erzeugung und den Handel mit Forstsamen und Forstpflanzen (www.gesetze-im- internet.de/fovg/BJNR165800002.html),
- Holzhandelssicherungsgesetz: enthält Vorschriften zur Verhinderung der Vermarktung illegal eingeschlagenen Holzes (www.gesetze- im-internet.de/bundesrecht/holzsig/gesamt.pdf)
sowie Spezialgesetze, die auch auf die Forstwirtschaft anwendbar sind, z.B. das Pflanzenschutz, das Wasser- und das Naturschutzgesetz.
Europäisches Forstrecht
Das Forstrecht ist kein Gegenstand der europäischen Rechtssetzung. Trotzdem gibt es eine Reihe von Rechtsvorschriften insbesondere aus dem Umwelt- und Wirtschaftsrecht, die Bedeutung für die Forstwirtschaft haben, z.B. die EU-Holzhandelsverordnung, die FFH- und die Vogelschutzrichtlinie sowie das Pflanzenschutzrecht.
Organisation der Forstverwaltung
Forstbehörden sind im Freistaat Sachsen
- Oberste Forstbehörde: Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
- Obere Forstbehörde: Staatsbetrieb Sachsenforst
- Untere Forstbehörden: 10 Landratsämter und 3 Kreisfreie Städte
In Ostsachsen sind die Landratsämter zugleich untere Forstbehörden:
- Kreisforstamt Bautzen www.landkreis- bautzen.de/67.html und
- Kreisforstamt Görlitz www.kreis-goerlitz.de
Daneben gibt es flächendeckend die Forstbezirke des Staatsbetriebs Sachsenforst
(www.smul.sachsen.de/sbs).
Interessenvertretung der Waldeigentümer
Die Interessenvertretung der Waldbesitzer gegenüber Politik und Öffentlichkeit obliegt dem Sächsischen Waldbesitzerverband ( www.waldbesitzerverband.de/).
Ausschüsse und Gremien
Zur Beratung der Politik bzw. Interessenvertretung der Waldbesitzer sowie der Forstwirtschaft bestehen in Sachsen folgende Gremien:
- Landesforstwirtschaftsrat beim Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft
- Ausschuß Privat- und Körperschaftswald des Landesforstwirtschaftsrats
Ausbildung
Die Ausbildung zum Forstwirt erfolgt in Forstbetrieben und bei forstwirtschaftlichen Dienstleistungsbetrieben.
Die Ausbildung für Verwaltungs-und Führungsaufgaben in der Forstwirtschaft erfolgt an Fachhochschulen und Universitäten. In Sachsen kann man den Bachelor- und den Master-Abschluss in Forstwissenschaften an der Technischen Universität Dresden in Tharandt erwerben
( www.tu- dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_forst_geo_und_hydrowissenschaften).
Schutz und Erhaltung des Waldes
Für Schutz und Erhaltung des Walds ist grundsätzlich der Waldbesitzer verantwortlich. Nur wo der Waldbesitzer z.B. aufgrund der Kleinteiligkeit des Eigentums, Erfordernis von Spezialkenntnissen oder dem vorrangigen Interessen der Öffentlichkeit an der Erhaltung der Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes überfordert wäre, tritt die öffentliche Verwaltung subsidiär an seine Stelle.
Waldbrandschutz
Die Kiefernwälder Sachsens sind extrem brandgefährdet. Die Landkreise unterhalten ein modernes automatisiertes Waldbrandfrüherkennungssystem (AWFS) von auf Türmen installierten Kameras, deren Informationen über Richtfunk an die Waldbrandzentrale übermittelt werden. Die Waldbrandzentrale für Ostsachen ist Bestandteil der Regionalleitstelle des Brand- und Katastrophenschutzes sowie Rettungsdienstes in Hoyerswerda.
Das AWFS gewährleistet eine effektive Früherkennung von Bränden. Ergänzt wird das System durch weitere Feuerwachtürme, von denen aus Beobachter die Waldgebiete überwachen und Rauchentwicklungen melden. Durch die enge Zusammenarbeit mit der Feuerwehr wird versucht, die Anzahl und Fläche von Waldbränden zu minimieren.
Sturmschäden haben die Region in der Vergangenheit immer wieder getroffen. Ebenso führen die häufigen Hochwässer und Starkregen auch zu Schäden am Wald und den Waldwegen. Gerade im Hügelland kommt es auch immer wieder zu schlimmen Schneebruchschäden, wie zuletzt in den Jahren 2012 und 2013.
Abb. 4: Scheebruchschäden 2012 im Forstrevier Ohorn, Landkreis Bautzen
Schutz gegen biotische Gefahren
Die Wälder Sachsens sind durch zahlreiche Schaderreger bedroht. Die Gefährdung ist regional unterschiedlich. Während die Fichtenwälder im Hügel- und Bergland vor allem durch Borkenkäferbefall (Buchdrucker und Kupferstecher) bedroht sind, werden die Kiefernwälder im Norden durch verschiedene nadelfressende Insekten bedroht. Kiefernspinner, Kiefernspanner, Nonne und Kieferneule sowie einige Blattwespenarten können zu großflächigem Absterben von Kiefernwäldern führen.
Abb. 5: Fichten-Borkenkäfermonitoring im Oberlausitzer Bergland
Auch wenn die Laubwälder etwas stabiler sind, waren in den letzten Jahren besonders die Eichenarten durch verschiedene Schmetterlingsarten bedroht. Frostspanner und Eichenwickler führten zu Laubverlust im Frühjahr und teilweise wurde anschließend der Johannistrieb durch Mehltau befallen.
Die Überwachung und Prognose der Schaderreger erfolgt durch die Kreisforstämter. Sie informieren die für den Waldschutz zuständigen Waldbesitzer
Klimawandel
Die Zunahme von Extremereignissen macht sich auch in den Wäldern bemerkbar. Lange Hitzeperioden lassen die Waldbrandgefahr steigen. Im letzten Jahrzehnt war eine Zunahme von Sturm- und Hagelschäden wie auch von Tornados zu verzeichnen.
Waldbaulich wird versucht, strukturierte Wälder mit mehreren Baumarten zu pflegen und an die prognostizierten Rahmenbedingungen angepasste Baumarten zu fördern.
Mehr Informationen
Wenn Sie noch mehr über Erhaltung und Schutz des Waldes, Waldbewirtschaftung und Forstverwaltung in den ostsächsischen Landkreisen Bautzen und Görlitz wissen wollen, können Sie sich gerne an die Forstämter wenden:
- Kreisforstamt Bautzen, Macherstraße 55, D-01917 Bautzen
Tel. 03591/5251-68000 Fax 03591/5250-68000 e-Mail kreisforstamt@lra-bautzen.de
- Kreisforstamt Görlitz, Robert-Koch-Straße 1, D-02906 Niesky
Tel. 03588/2233-3401 Fax 03588/6636-3401 e-Mail forstamt@kreis- gr.de
(Stand 30.4.2014)